Sonntag, 12. Januar 2014

Nullrunde

Ich muss euch wohl nicht sagen, wie es sich mit meinem ganz persönlichen Empfinden bezüglich der Schimpftirade "Du hast doch 'nen Vogel!" verhält. Selbst der Federvieh-Gattung angehörend, gibt es für mich kaum etwas Beleidigenderes, als das Vorhandensein eines eierlegenden Mitbewohners mit dem Schwinden des Verstandes gleichzusetzen.
Warum sollte jemand, der im Besitz eines Vogels ist, nicht mehr alle Tassen im Schrank haben? Weshalb wird dem Typen, der nicht mehr alle Latten am Zaun hat, der Besitz eines fliegenden Lebewesens unterstellt? Mit welcher Berechtigung darf irgendwer behaupten, dass einer meiner Verwandten bei jemandem wohnt, der nicht ganz rund läuft?
Das entbehrt jeder Logik, Grundlage und Gerechtigkeit!

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings nicht unerwähnt lassen, dass es Ausnahmen gibt, bei denen bereits die offizielle Bezeichnung auf ein gewisses Niveau schließen lässt. Die Geschäftsstellen von Theo Augenbraue haben ja so ein wundervolles Programm entwickelt, das seinem Namen alle Ehre macht - man könnte nämlich durchaus behaupten: Die haben doch 'ne Elster!
Als Steuerfachangestellte durchaus der Erstellung einer Einkommensteuererklärung einigermaßen mächtig, scheitere ich alljährlich an diesem Programm, genauer gesagt an seiner wunderbaren eingebauten Plausibilitätsprüfung, die man nur unter Aufbietung seines Jahresvorrates an Nerven austricksen kann. Bei jedem Formularwechsel blinkt es sofort wieder irgendwo wichtig rot auf, und der erhobene Zeigefinger des Finanzamtsvogels warnt: "Keinen Wert erfasst - ist der Wert = 0 ?" oder "Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe!".

Heute musste ich mich mit einer Fehlermeldung befassen, die einige nicht ausgefüllte Felder betraf, die es auf den Papier-Formularen schon gar nicht mehr gab. Nachdem ich folgsam einige Worte in die erforderlichen Lücken geschrieben hatte, bemängelte die Kontrollkommission, dass kein entsprechender Wert erfasst wurde. Was für eine Überraschung, der Wert ist ja auch nicht vorhanden, also sozusagen Null. Ich trug das dann auch stolz in das vorgesehene Feld ein, bekam aber prompt die nächste Fehlersirene: "Wenn Sie einen Text erfassen, darf der Wert nicht Null sein."
Mooooment, habe ich das richtig verstanden? Ich werde zur Eingabe eines Textes genötigt, der dann das Nennen eines Wertes erfordert, der aber nicht Null sein darf, da dann der Text nicht erforderlich wäre. Lösche ich Text und Wert, ist plötzlich wieder der Text zwingend erforderlich, dessen Wert aber Null ist, was ja nicht sein darf....
Ähöm, während sich die Katze noch genüsslich in ihren Schwanz beißt und sich mit der Elster um die Wette dreht bis zur Kotzgrenze, deaktiviere ich mal lieber die Plausibilitätsprüfung und übermittle meine Daten an die Behörde des ewigen Schlafes. Also, wenn DIE keinen Vogel haben, dann weiß ich es auch nicht...

Liebe Grüße von eurem Blockvogel, nach Diktat ins Bett gefallen... bin sozusagen doppelt verschnupft

7 Kommentare:

  1. Motiviere mich nur, meine Steuererklärung zu machen. Aber die nächsten drei Monate habe ich noch Ruhe. Bis dahin hat man mir noch nicht alle Unterlagen geschickt, die ich benötige.

    Trotzdem... *grmpf*

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    1. oh du hast's gut! ich sprach allerdings auch von der 2012-er Erklärung...

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  2. Und wenn Du jetzt einfach erst den Wert Null eingibst?! (...und nicht den Text als erstes)

    Egal, ich kann´s Dir nach empfinden. Habe mit derlei Zahlen und Felder Hin- und Her-Geschiebe versucht mal eine Steuererklärung auf NULL runter zu regulieren. Ist leider nicht auf gegangen. *grgrgr*

    Liebe Grüße und gute Besserung

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    1. na, berechnen kann das Programm unsere Erklärung eh nicht, da es sich offenbar mit einer der Anlagen nicht auskennt. Eigentlich unfassbar, wie kommen die im FA denn dann bloß auf unsere Steuerschuld???

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    2. Haha...ich hab´s gewußt.....*kicher*

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  3. denk dran, in diesem Jahr deine Saunabesuche mit abzusetzen, die arten ja gerade in außergewöhnliche Belastung, ach nee Belustigung aus :o)

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