Ich muss euch wohl nicht sagen, wie es sich mit meinem ganz
persönlichen Empfinden bezüglich der Schimpftirade "Du hast doch 'nen
Vogel!" verhält. Selbst der Federvieh-Gattung angehörend, gibt es für
mich kaum etwas Beleidigenderes, als das Vorhandensein eines
eierlegenden Mitbewohners mit dem Schwinden des Verstandes
gleichzusetzen.
Warum sollte jemand, der im Besitz eines Vogels
ist, nicht mehr alle Tassen im Schrank haben? Weshalb wird dem Typen,
der nicht mehr alle Latten am Zaun hat, der Besitz eines fliegenden
Lebewesens unterstellt? Mit welcher Berechtigung darf irgendwer
behaupten, dass einer meiner Verwandten bei jemandem wohnt, der nicht
ganz rund läuft?
Das entbehrt jeder Logik, Grundlage und Gerechtigkeit!
In
diesem Zusammenhang möchte ich allerdings nicht unerwähnt lassen, dass
es Ausnahmen gibt, bei denen bereits die offizielle Bezeichnung auf ein
gewisses Niveau schließen lässt. Die Geschäftsstellen von Theo
Augenbraue haben ja so ein wundervolles Programm entwickelt, das seinem
Namen alle Ehre macht - man könnte nämlich durchaus behaupten: Die
haben doch 'ne Elster!
Als Steuerfachangestellte durchaus der
Erstellung einer Einkommensteuererklärung einigermaßen mächtig,
scheitere ich alljährlich an diesem Programm, genauer gesagt an seiner
wunderbaren eingebauten Plausibilitätsprüfung, die man nur unter
Aufbietung seines Jahresvorrates an Nerven austricksen kann. Bei jedem
Formularwechsel blinkt es sofort wieder irgendwo wichtig rot auf, und
der erhobene Zeigefinger des Finanzamtsvogels warnt: "Keinen Wert
erfasst - ist der Wert = 0 ?" oder "Bitte überprüfen Sie Ihre
Eingabe!".
Heute musste ich mich mit einer Fehlermeldung
befassen, die einige nicht ausgefüllte Felder betraf, die es auf den
Papier-Formularen schon gar nicht mehr gab. Nachdem ich folgsam einige
Worte in die erforderlichen Lücken geschrieben hatte, bemängelte die
Kontrollkommission, dass kein entsprechender Wert erfasst wurde. Was für
eine Überraschung, der Wert ist ja auch nicht vorhanden, also sozusagen
Null. Ich trug das dann auch stolz in das vorgesehene Feld ein, bekam
aber prompt die nächste Fehlersirene: "Wenn Sie einen Text erfassen,
darf der Wert nicht Null sein."
Mooooment, habe ich das richtig
verstanden? Ich werde zur Eingabe eines Textes genötigt, der dann das
Nennen eines Wertes erfordert, der aber nicht Null sein darf, da dann
der Text nicht erforderlich wäre. Lösche ich Text und Wert, ist plötzlich
wieder der Text zwingend erforderlich, dessen Wert aber Null ist, was
ja nicht sein darf....
Ähöm, während sich die Katze noch
genüsslich in ihren Schwanz beißt und sich mit der Elster um die Wette
dreht bis zur Kotzgrenze, deaktiviere ich mal lieber die
Plausibilitätsprüfung und übermittle meine Daten an die Behörde des
ewigen Schlafes. Also, wenn DIE keinen Vogel haben, dann weiß ich es
auch nicht...
Liebe Grüße von eurem Blockvogel, nach Diktat ins Bett gefallen... bin sozusagen doppelt verschnupft
Motiviere mich nur, meine Steuererklärung zu machen. Aber die nächsten drei Monate habe ich noch Ruhe. Bis dahin hat man mir noch nicht alle Unterlagen geschickt, die ich benötige.
AntwortenLöschenTrotzdem... *grmpf*
oh du hast's gut! ich sprach allerdings auch von der 2012-er Erklärung...
LöschenUnd wenn Du jetzt einfach erst den Wert Null eingibst?! (...und nicht den Text als erstes)
AntwortenLöschenEgal, ich kann´s Dir nach empfinden. Habe mit derlei Zahlen und Felder Hin- und Her-Geschiebe versucht mal eine Steuererklärung auf NULL runter zu regulieren. Ist leider nicht auf gegangen. *grgrgr*
Liebe Grüße und gute Besserung
na, berechnen kann das Programm unsere Erklärung eh nicht, da es sich offenbar mit einer der Anlagen nicht auskennt. Eigentlich unfassbar, wie kommen die im FA denn dann bloß auf unsere Steuerschuld???
LöschenSo natürlich: Klick mich
LöschenHaha...ich hab´s gewußt.....*kicher*
Löschendenk dran, in diesem Jahr deine Saunabesuche mit abzusetzen, die arten ja gerade in außergewöhnliche Belastung, ach nee Belustigung aus :o)
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